In den ABB werden die Bedingungen einer
Bundesfachschaftentagung geregelt, an die sich sowohl die Teilnehmer, als auch die Veranstalter der Tagung zu halten haben. Jede Fachschaft, jeder Teilnehmer und jede Person des
Organisationsteams verpflichtet sich zur Einhaltung der ABB während einer BuFaTa.
1. Organisatoren
§1 Anmeldung
Die Veranstalter der jeweiligen BuFaTa verpflichten sich, zeitnah Einladungen an die teilnehmenden Fachschaften zu verschicken, die den genauen Termin und Fristen der BuFaTa beinhalten. Die
Anmeldung der Teilnehmer muss 4 Wochen vor Beginn der BuFaTa erfolgt sein. Daher muss mindestens 8 Wochen vor Beginn der BuFaTa seitens der Veranstalter eingeladen werden.
§2 Informationen der Einladung
- Teilnahmekosten
- Zeitplan
- Anreisemöglichkeiten
- Packliste
- T-Shirt Bestellung
- ABB
- Austragungsortspezifische Regeln
- Listen und Beschreibungen der Theorie- und
Praxis-AK´s, sowie Leiter der AK´s
§3 Fahrerschlafplatz
Die Organisatoren sind dafür zuständig, dass mindestens in der letzten Nacht ein gesonderter Schlafraum für Autofahrer zur Verfügung gestellt wird.
§4 Homepage
Die Veranstalter sind für die Verwaltung der BuFaTa-Homepage verantwortlich. Nötige Informationen müssen an den nächsten Ausrichter weitergegeben werden. Die Protokolle der Theorie-AK’s müssen
innerhalb von 14 Tagen nach Ende der BuFaTa auf die Homepage gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der nächste Veranstalter die Verwaltung der Homepage.
§5 Zuständigkeiten
Für die Kontrolle der Einhaltung der ABB ist der Veranstalter zuständig. Das Strafmaß (vgl. Strafenkatalog) bei Verstößen gegen die ABB obliegt dem Veranstalter.
2. BuFaTa-Rat
§1 Rats-Mitglieder
Jede Fachschaft ist verpflichtet, mindestens einen jedoch nicht mehr als zwei Teilnehmer zu stellen
§2 Stimmrecht
Jede Fachschaft hat eine Stimme
§3 Beschluss
Die Entscheidungen des Rates sind bindend sofern sie nicht unter die Zuständigkeiten der Organisatoren nach §1.5 fallen
§4 Informationsfluss
Die Ratsentscheidungen müssen von den Ratsmitgliedern in die Fachschaften getragen werden. Dazu sind Zeitfenster zum Fachschaftsmeeting einzuräumen (auch noch in der Organisation verankern +
Infos)
§5 Vorsitzende/r
Im Rat muss es einen Vorsitz geben. Dieser wird zur nächsten Tagung gewählt ggf. bestätigt. Zweiter Vorsitz ist immer der Veranstalter.
§6 Kassenwart
Ein Kassenwart wird gleich nach dem ersten Vorsitz gewählt. Dieser wird nach Offenlegung durch einen Kassenprüfer und den Rat entlastet.
§7 Ausrichterwahl
Ausrichter einer BuFaTa soll 3 Semester vorher gewählt werden.
3. Teilnehmer
§1 Anmeldung
Die Teilnehmer verpflichten sich zu einer fristgerechten Anmeldung zur jeweiligen BuFaTa und zur fristgerechten Überweisung der Anmeldegebühren.
Änderungswünsche der Anmeldung sind unverzüglich dem Ausrichter mitzuteilen.
§2 Teilnehmerspezifikation
Die Teilnahme an der BuFaTa ist nur Volljährigen erlaubt. Lediglich in den Fachschaften engagierte Sportstudierende aus Deutschland sind zu einer Teilnahme zugelassen. In Absprache mit dem
Veranstalter ist für ehemalige Fachschaftsmitglieder und Fachschaftsmitglieder aus dem Ausland eine Teilnahme möglich.
Alle Teilnehmer verpflichten sich die austragungsortspezifischen Regeln einzuhalten.
§3 AK’s
Die Teilnehmer verpflichten sich zur aktiven und produktiven Teilnahme an den Arbeitskreisen sowie den zusätzlichen Fachvorträgen.
§4 Alkohol
Der Konsum von Alkohol ist erst nach Beendigung des theoretischen Tagesteils der BuFaTa, in keinem Fall jedoch vor 16 Uhr gestattet. Eine Sperrzeit für den Alkoholausschank obliegt dem
Veranstalter.
§5 Schadensfall
Im Falle einer Beschädigung von Sach- und Wertgegenständen jeglicher Art ist diese unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen und der Verursacher ist zur Verantwortung zu ziehen.
Auf Reinlichkeit und Sauberkeit ist besonders zu achten.
§6 Nachtruhe
Ab 0.00 Uhr bis zum offiziellen Wecken herrscht im Schlafsaal Nachtruhe und Licht aus.
§7 Beschwerden
Beschwerden über Teilnehmer wegen Nicht-Einhaltung der ABB bzw. den austragungsortspezifischen Regeln werden an den Veranstalter getragen, der diese gegebenenfalls an den BuFaTa-Rat
weiterreicht.
4. Arbeitskreise (AK’s)
Praxis und Theorie AKs müssen stattfinden und durchgeführt werden
§1 Anwesenheit
In allen Arbeitskreisen herrscht Anwesenheitspflicht der Teilnehmer. In den AK‘s werden daher vom AK-Leiter Namenslisten geführt, die vom Veranstalter überprüft werden.
§2 Leitung
Zwei Fachschaften übernehmen in Kooperation jeweils die Leitung eines Theorie-AK’s. Mit der Anmeldung sollten die AK-Leiter bereits feststehen. Sollte ein AK-Leiter kurzfristig die Leitung nicht
mehr durchführen können, so hat er selbst für Ersatz zu sorgen.
§3 Protokoll
Die Theorie-AK’s werden aus Gründen der Ergebnissicherung protokolliert. Ein fester Protokollant wird vom Veranstalter gestellt. Ist es dem Veranstalter nicht möglich, einen Protokollanten zu
stellen, so wird dieser vom AK-Leiter bestimmt.
§4 Effektivität
Um die Effektivität der Theorie-AK’s zu gewährleisten, sind die AK-Leiter dafür verantwortlich, sich gründlich vorzubereiten. Dazu gehört eine Gliederung der Inhalte und Ziele des jeweiligen
AK’s, die 2 Wochen vor Beginn der BuFaTa für die Homepage bereitgestellt werden soll. Das Hinzuziehen von Fachkundigen ist in jedem AK erwünscht.
Die Teilnehmer der AK‘s verpflichten sich ebenfalls, vorbereitet an dem Arbeitskreis teilzunehmen.
§5 Kern-AK’s
Ziel einer jeden Fachschaft muss sein, möglichst viele Informationen von einer BuFaTa mitzunehmen. Daher muss in jedem Theorie-AK mindestens eine Person pro Fachschaft teilnehmen. Fachschaften
mit mehr Teilnehmern als AK´s sollen sich gleichmäßig auf die AK´s aufteilen. Hat eine Fachschaft weniger Teilnehmer als es AK´s gibt, besuchen diese die Kern-AK´s, die vom Veranstalter benannt
werden.
§6 Weiterführung eines AK
Im Protokoll muss festgelegt werden, ob der AK fortgeführt wird. Ob eine Weiterführung des jeweiligen AK´s sinnvoll ist, soll durch Abgleich von den Zielen mit der Ergebnissicherung entschieden
werden. Ein Ausblick auf die Weiterarbeit des AK muss im Protokoll vorhanden sein.